Anwalt Rechtsanwälte CzN Duisburg

  Rechtsanwälte Czarnetzki & Nogly(31.12.2015) Mercatorstr.92 - 47051 Duisburg - (Nähe Hbf./am Verteilerkreis) Büro (0203) 298-3333
Fax (0203) 298-3334

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Rechtsanwaltskanzlei Czarnetzki & Nogly Duisburg

Rechtsanwalt Reinhold Czarnetzki
Mercatorstraße 92
47051 Duisburg
Telefon: 0203/2983333
Telefax: 0203/2983334

Rechtsanwalt Anwalt Czarnetzki 

Tätigkeitsgebiete:
Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Miet- und Pachtrecht
Familienrecht
Handelsrecht
Insolvenzrecht
Zwangsvollstreckungsrecht

Fremdsprachen: Englisch

Lebenslauf:

Rechtsanwalt Reinhold Czarnetzki wurde am 17.1.1961 in Dortmund-Brackel geboren.

Er legte im Jahre 1980 das Abitur am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Dortmund-Brackel ab. Anschließend absolvierte er in der Zeit vom 1.7.1980 bis zum 30.9.1981 den Grundwehrdienst bei der Bundeswehr. Ab dem 1.10.1981 begann er sein Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhruniversität Bochum. Sein besonderes Interesse galt dem Zivilrecht einschließlich des Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrechts. Er bestand am 20.1.1988 vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Hamm die erste juristische Staatsprüfung. Anschließend absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum. Er legte am 15.4.1991 vor dem Landesjustizprüfungsamt in Nordrhein-Westfalen die zweite juristische Staatsprüfung ab und erwarb dadurch die Befähigung zum Richteramt. Anschließend arbeitete er 8 Jahre in einer renommierten Duisburger Rechtsanwaltskanzlei und sammelte dabei vielfältige praktische Erfahrungen, insbesondere im Bereich des Zivilrechts. Zum 1.7.1999 gründete er gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Detlef Nogly die Anwaltskanzlei Czarnetzki & Nogly GbR. Innerhalb dieser Sozietät ist Herr Rechtsanwalt Czarnetzki schwerpunktmäßig zuständig für das allgemeine Zivilrecht einschließlich der wirtschaftsrechtlichen Nebengebieten wie Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Insolvenzrecht unter besonderer Berücksichtigung der seit dem 1.1.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung. Hier liegt der Schwerpunkt in der Erlangung der Restschuldbefreiung für unverschuldet in Not geratene Privatpersonen und Unternehmer. Herr Rechtsanwalt Czarnetzki führt zudem im Auftrag von Mandanten die Verhandlungen mit Gläubigern und Banken, mit dem Ziel, eine wirtschaftliche Konsolidierung des Mandanten ohne förmliches Insolvenzverfahren zu erreichen.