Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Rechtsanwalt Czarnetzki , Duisburg
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht - Verkehrsordnungswidrigkeit - Bußgeldbescheid - Bußgeld - Fahrverbot - Entziehung der Fahrerlaubnis - Duisburg
Bei einer behaupteten Verkehrsordnungswidrigkeit beginnt das
Verfahren vor der zuständigen Verwaltungsbehörde. Sobald der
Betroffene von dieser einen Anhörungsbogen erhält raten wir dazu,
rechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Als
zugelassener Rechtsanwalt
erhalte ich Akteneinsicht. So kann schon
recht frühzeitig die rechtliche Situation gewürdigt werden und
versucht werden, das Verfahren schon vor der Verwaltungsbehörde zur
Einstellung zu bringen.
Sollte gleichwohl ein Bußgeldbescheid ergehen besteht die
Möglichkeit, diesen durch den Einspruch anzugreifen. Es kommt danach
zum gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht, gegebenenfalls zur
Rechtsbeschwerde gerichtet an das zuständige Oberlandesgericht.
Denkbare Fälle einer Verkehrsordnungswidrigkeit sind die
Geschwindigkeitsüberschreitung, die Abstandsunterschreitung, der
Rotlichtverstoß, die Nichtbeachtung der Vorschriften über die
Ladungssicherung und viele mehr. Rechtliche Konsequenzen können sein
die Verhängung eines Bußgeldes, die Eintragung von Punkten im
Verkehrszentralregister in Flensburg, die Verhängung eines
Fahrverbotes bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ich vertrete
Sie in jeder Phase des entsprechenden Verfahrens.
Bußgeldes