Insolvenzrecht: Rechtsanwalt Czarnetzki Duisburg
Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist mein Tätigkeitsschwerpunkt.
Jedermann kann unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten.
Die Gründe sind vielfältig. Ein selbständiger Gewerbetreibender
scheitert mit seinem Unternehmen, ein Arbeitnehmer verliert
unverschuldet seinen Arbeitsplatz und kann seinen finanziellen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen oder eine Scheidung bringt das
finanzielle Konzept ins Wanken.
Die private Insolvenz hat nichts mit persönlichem Versagen zu tun.
Wichtig ist es rechtzeitig professionelle Hilfe durch einen
Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Der erste Schritt ist die
Sichtung der vorhandenen Verbindlichkeiten. Der Anwalt kann
gegebenenfalls durch rechtzeitige Maßnahmen ein förmliches
Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung vermeiden. Zu denken
ist an Verhandlungen mit den Gläubigern gerichtet auf Teilerlaß der
Forderungen oder Verringerung der monatlichen Raten, zu denken ist
auch an eine anwaltlich begleitete Umschuldung. Ich
begleite Sie
auch bei den Verhandlungen mit Ihrer Hausbank oder einer anderen
Bank.
Wenn dies angesichts des Ausmaßes der finanziellen Probleme nicht
mehr möglich ist, bietet die Insolvenzordnung die Möglichkeit des
Verbraucherinsolvenzverfahrens. Zunächst wird eine Übersicht über
die Gesamtverschuldung erstellt. Dazu werden die Gläubiger
aufgefordert, aktuelle Forderungskonten zu übersenden. Anschließend
wird ein außergerichtlicher Regulierungsvorschlag unterbreitet.
Dieser kann auch in einem flexiblen Nullplan bestehen, wenn derzeit
das Einkommen des Schuldners nicht einmal die Pfändungsfreigrenze
übersteigt. Nach dem Scheitern des außergerichtlichen
Regulierungsvorschlages schließt sich das gerichtliche
Insolvenzverfahren vor dem zuständigen Insolvenzgericht an.
Ich
begleite Sie durch das gesamte Insolvenzverfahren bis hin zur
Restschuldbefreiung. So kann ein wirtschaftlicher Neuanfang ohne
Schulden nach Erteilung der Restschuldbefreiung erreicht werden.
Die Zeitspanne zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Reschuldbefreiung beträgt heute 3 Jahre. Danach bleibt in den
Schufa Datensätzen und in den Datensätzen ähnlicher Organisationen das erledigte Insolvenzverfahren noch 6 Monate eingetragen. Sollte die
Schufa nicht nach den 6 Monaten ihre Eintragung als erledigtes Insolvenzverfahren löschen, begleiten wir Sie auch bei der Durchsetzung des
Löschungsanspruch gegenüber der Schufa.